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What We Do2020-04-19T00:06:16+00:00

RECHTSGEBIETE

column1-image1IMMOBILIEN

column2-image1ERBRECHT

column3-image1FAMILIENRECHT

column1-image2VORSORGE

column2-image1GESELLSCHAFTSRECHT

column3-image1Treuhändigkeit

column1-image3BANK-& KAPITALMARKTRECHT

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KONTAKT

IMMOBILIEN

Schwerpunkt unserer Arbeit ist die Betreuung innerhalb des Immobilienrechts. Unser Spektrum reicht vom Entwurf und der Beurkundung von Kaufverträgen über Grundstücke, Häuser, Zinshäuser, Gewerbeimmobilien und Eigentumswohnungen über die Aufteilung in Wohnungseigentum oder die Beratung im Bauträgerrecht bis hin zu komplexen Immobilienentwicklungen. Die Beurkundungstätigkeit ist von Immobilien im gesamten Bundesgebiet möglich.

Daneben sind wir als neutrale und hochspezialisierte Berater auch zuständig für die Überprüfung von Entwürfen und der treuhänderischen Abwicklung. Auch bei der schenkweisen Übertragung von Immobilien stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Bei der Gestaltung sind wir stets kostenbewusst und richten uns nach Ihren individuellen Bedürfnissen.Your Content Goes Here

ERBRECHT

Ziel unserer Beratung ist die Vermeidung von Streitigkeiten zwischen den Erben und die Strukturierung der Erbfolge (z.B. vor dem Zugriff des Staates). Hierzu beraten wir Sie bei der Erstellung und Änderung von Testamenten und Erbverträgen. Wir stehen Ihnen ferner bei formalen Nachlassangelegenheiten beratend zur Seite und stellen für Sie z.B. Anträge auf die Erteilung von Erbscheinen und Testamentsvollstreckerzeugnissen.

FAMILIENRECHT

Bauen Sie auf unsere Unterstützung im Bereich des Familienrechts. Hier liegt unser Tätigkeitsschwerpunkt auf der Beurkundung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Soweit Sie eine Adoption planen, sprechen Sie uns an.
Für den Notar ist die Stellung als neutraler Berater aller Beteiligten und als Schlichter bei Konflikten eine Selbstverständlichkeit.

VORSORGE

Wann das Schicksal einen Menschen trifft, ist in den wenigsten Fällen vorhersehbar. Verlassen Sie sich auf unsere Expertise bei der Errichtung von General- und Vorsorgevollmachten sowie Patientenverfügungen. Mit der General- und Vorsorgevollmacht ermächtigen Sie einen von Ihnen gewählten Dritten, für Sie als Vertreter z.B. Erklärungen abzugeben. Mit der Patientenverfügung legen Sie im Ernstfall Ihre eigenen Handlungsrichtlinien dar, welche die behandelnden Ärzte zu akzeptieren haben.
Ziel ist es hierbei, eine gerichtliche Betreuung zu vermeiden und Ihrem Willen Geltung zu verschaffen. Selbstverständlich lassen wir Ihre Vorsorgeurkunden auf Ihren Wunsch hin beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren.

GESELLSCHAFTSRECHT

Wir beraten Sie in sämtlichen notariellen und anwaltlichen Bereichen des Gesellschaftsrechts: Von der Wahl der Rechtsform einer Gesellschaft über die Übertragung von Geschäftsanteilen oder die Protokollierung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen.
Zu unseren Kernkompetenzen gehören daneben komplexe Umwandlungen, Börsengänge oder die Gestaltung Ihrer Unternehmensnachfolge.
Darüber hinaus entwerfen wir Verträge, nehmen Beglaubigungen, Beurkundungen und Handelsregisteranmeldungen vor und wickeln Transaktionen treuhänderisch für Sie ab.
Eine enge Zusammenarbeit mit Ihren Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie Ihrer Rechtsabteilung ist für uns auf Wunsch selbstverständlich.
Unser Beratungsrepertoire umfasst ferner die Verhandlung, Beurkundung und Abwicklung von Unternehmensübernahmen, -zusammenschlüssen und Beteiligungsvereinbarungen (M&A) im privaten und öffentlichen Sektor. Hierbei handeln wir stets lösungsorientiert, insbesondere bei der Beteiligung ausländischer Gesellschaften, Gesellschafter oder Geschäftsführer.

TREUHAND­TÄTIGKEIT

Notare sind als unparteiische Berater für Treuhandtätigkeiten prädestiniert. Bei Grundstücksgeschäften und Unternehmenstransaktionen bieten wir Ihnen an, für Sie Gelder, Wertpapiere und sonstige Wertgegenstände, aber auch sensible Unternehmensdaten oder anderes Know-how zu verwahren. Die notarielle Verwahrung von Gegenständen gewährt allen Beteiligten ein Höchstmaß an Sicherheiten.

BANK- & KAPITALMARKTRECHT

Wir unterstützen sowohl Kreditinstitute, Anlageberater- bzw. Vermittler als auch Privatpersonen, wenn entsprechende anwaltliche Hilfe im Bereich des Bank- oder des Kapitalmarkt­rechtes benötigt wird. Für Ihre Interessen setzen wir uns gleichermaßen ein. Ansprechpartner ist der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Cai Niklaas Harders.

Bei gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen, aber auch bereits im Rahmen von Vertrags­verhandlungen stehen wir Ihnen zur Seite. Mit unserem Wissen und unserer Erfahrung helfen wir insbesondere bei

  • Widerruf von Darlehensverträgen,
  • Prüfung von Kreditsicherheiten,
  • Kapitalanlage- und Kapitalmarktrecht (Immobilienfonds, Medienfonds, Schiffsfonds, Unternehmens­beteiligungen u.a.).

Widerruf von Darlehensverträgen

Nach aktuellen Studien wurden in der Vergangenheit in ca. 80 % aller Darlehensverträge von Banken, Sparkassen und Volksbanken fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Dies kann dazu führen, dass die Darlehensverträge trotz Ablaufs der allgemeinen zweiwöchigen Widerrufsfrist noch widerrufen werden können. In diesem Fall muss der Kunde grundsätzlich keine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen und Bearbeitungskosten sind an den Kunden zu erstatten.

Prüfung von Kreditsicherheiten

Die Gewährung von Darlehen erfordert in der Regel eine Reihe von Sicherungsmitteln zu Gunsten der finanzierenden Bank (wie Grundschulden, Hypotheken, Globalzessionen, Raumsicherungsübereignungsverträge und Bürgschaften). Den Banken ist hierbei jedoch ein gesetzliches Maß gesetzt. Im Falle der Überschreitung dieses rechtlich zulässigen Maßes kann es zur Unwirksamkeit dieser Sicherungsmittel kommen. Wir vertreten Banken sowie Darlehensnehmer, um diese Fälle zu verhindern und Rechtsklarheit zu schaffen.

Kapitalanlagen- und Kapitalmarktrecht

Kapitalanlagen (wie z.B. Immobilienfonds, Medienfonds, Schiffsfonds, Unternehmensbeteiligungen u.a.) müssen nach deutschem Recht in einem sogenannten Emissionsprospekt erklärt werden; hierbei sind insbesondere die Risiken und Erfolgschancen umfassend darzustellen. Sollten Risiken verschwiegen oder Erfolgschancen zu aussichtsreich im Emissionsprospekt dargestellt worden sein, kann dies Haftungsansprüche des Kapitalanlegers gegen den Berater oder die Prospektverantwortlichen begründen.

Wir helfen Kapitalanlegern dabei, entsprechende Schadensersatzansprüche zu verfolgen, und ebenso Vermittlern, entsprechende Ansprüche abzuwehren.